Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Hornissen aggressive Killer sind. Dennoch reagieren viele Menschen panisch, wenn sie die großen Insekten in ihrem Garten oder am Haus entdecken. Bevor Sie jedoch zur Chemiekeule greifen oder versuchen, ein Nest zu entfernen, müssen Sie eines wissen: In Deutschland ist die Hornisse geschützt. Ein Verstoß gegen die geltenden Naturschutzgesetze kann teure Folgen haben.
Warum ist die Hornisse geschützt?
Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) zählt zu den besonders geschützten Tierarten. Dieser Status ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie in der Bundesartenschutzverordnung verankert. Doch warum genießt ausgerechnet dieses oft gefürchtete Insekt einen so hohen Schutzstatus?
Der Bestand der Hornissen ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Gründe hierfür sind der Verlust von Lebensräumen (wie alten hohlen Bäumen) und die direkte Verfolgung durch den Menschen. Dabei sind Hornissen äußerst nützlich für unser Ökosystem:
- Natürliche Schädlingsbekämpfer: Ein einziges Hornissenvolk vertilgt pro Tag bis zu 500 Gramm Insekten, darunter Fliegen, Mücken und auch die oft lästigen Wespen.
- Friedlicher als ihr Ruf: Im Gegensatz zur Gemeinen Wespe interessieren sich Hornissen nicht für unseren Kuchen oder süße Getränke. Sie sind grundsätzlich friedfertig und stechen nur, wenn sie ihr Nest massiv bedroht sehen.
Da die Hornisse geschützt ist, ist es verboten, sie mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Das Hornissennest: Entfernen verboten?
Da die einzelne Hornisse geschützt ist, erstreckt sich dieser Schutz logischerweise auch auf ihre Nester. Laut § 44 BNatSchG ist es untersagt, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Wenn Sie ein Hornissennest am Haus, im Rollladenkasten oder im Garten entdecken, dürfen Sie dieses nicht eigenmächtig entfernen. Weder das "Ausräuchern", noch das Einsprühen mit Insektengift oder das mechanische Zerstören sind erlaubt. Auch Schädlingsbekämpfer dürfen nicht ohne Weiteres tätig werden.
Jede Maßnahme gegen ein Hornissennest bedarf einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Diese wird nur in Härtefällen erteilt, zum Beispiel:
- Allergiker im Haushalt: Wenn durch einen Stich Lebensgefahr besteht (ärztliches Attest oft notwendig).
- Unvermeidbare Nähe: Das Nest befindet sich an einem Ort, der zwangsläufig passiert werden muss (z.B. einziger Hauseingang in einem Kindergarten).
Wichtig: Auch mit Genehmigung wird das Nest meist nicht zerstört, sondern fachgerecht durch Experten umgesiedelt.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Wer ignoriert, dass die Hornisse geschützt ist, und ein Nest ohne Genehmigung zerstört oder die Tiere tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen sogar eine Straftat. Die Bußgeldkataloge der Bundesländer sehen drastische Strafen vor.
Hier eine Übersicht der möglichen Bußgelder (Höchstsätze können je nach Bundesland variieren):
- Fangen, Verletzen, Töten von Hornissen: Bis zu 50.000 Euro.
- Beschädigung oder Zerstörung des Nestes: Bis zu 50.000 Euro.
In der Praxis fallen die Summen oft geringer aus, können aber dennoch mehrere tausend Euro betragen. Unwissenheit schützt hierbei nicht vor Strafe.
Richtiges Verhalten im Umgang mit Hornissen
Da die Hornisse geschützt ist, ist Koexistenz oft die beste Lösung. Hornissen sind nur einen Sommer lang im Nest. Im Herbst stirbt das Volk ab, und nur die Jungköniginnen überwintern an anderer Stelle. Das alte Nest wird im nächsten Jahr nicht wiederbesiedelt.
Tipps für das Zusammenleben:
- Abstand halten: Nähern Sie sich dem Nest nicht unnötig (mindestens 2-3 Meter Abstand).
- Erschütterungen vermeiden: Nicht am Nest wackeln oder den Rasenmäher direkt darunter betreiben.
- Flugbahn freihalten: Verstellen Sie nicht das Einflugloch.
- Licht vermeiden: Hornissen fliegen auch nachts und werden von Licht angezogen. Fliegengitter helfen, sie draußen zu halten.
Sollte ein Zusammenleben unmöglich sein, wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde oder einen spezialisierten Schädlingsbekämpfer, der Sie über das legale Vorgehen zur Umsiedlung beraten kann.